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BAG, 10.06.1964 - 4 AZR 187/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Programmsatz - Lohnvereinbarungen - Bindender Rechtssatz - Lohngerechtigkeit - Lohn - Leistungslohn - Soziallohn - Lohngrenze - Leistungsprinzip
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 22.02.1963 - 6 Sa 207/62
- BAG, 10.06.1964 - 4 AZR 187/63
Papierfundstellen
- BAGE 16, 95
- NJW 1964, 2269
- DB 1964, 1485
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54
Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn
Auszug aus BAG, 10.06.1964 - 4 AZR 187/63
Auch der Gleichheitssatz und die Vorschrift, daß Männer und Frauen gleichberechtigt sind, und der darin enthaltene Lohngleichheitsgrundsatz für Mann und Frau (Art. 3 Abs. 1, Abs. 2 GG) sind sehr allgemein gehalten, ohne daß lediglich aus diesem Grund ernstlich in Abrede gestellt werden kann, es handele sich bei diesen Vor fassungsvorschriften des Grundgesetzes um unmittelbar gelten de aktuelle Rechtssätze (vgl. hierzu EAG 1, 56; BAG 1, 258 ff.). - BAG, 14.07.1954 - 2 AZR 141/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz
Auszug aus BAG, 10.06.1964 - 4 AZR 187/63
seitens des Arbeitenden erforderlichen Arbeitsleistung" (BAG 1, 35?) Darüber hinaus oder daneben muß der Lohn den nach Ort und Zeit oft sehr unterschiedlich angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken (Familien- oder Soziallohn; Alimentationsprinzip).